Praxisklinik für Chirurgie
Venenklinik | Neustadt - Grünstadt

Konservative Therapie

  • Kompressionsbehandlung
  • Kompressionsstrümpfe
  • Physiotherapie – Lymphdrainage
  • Verödungstherapie 
    (Einspritzen einer Flüssigkeit oder Schaum in kleinste oberflächliche Venen, die dann verkleben und nicht mehr sichtbar sind)

 

Verödungstherapie von Besenreisern

Wenn bei Ihnen nach ausführlicher Diagnostik mittels Duplexsonographie sowie nicht  schmerzhafter weiterer Messungen eine Besenreiservarikosis und eine Varikosis der kleinsten oberflächlichen Venen festgestellt wurde, kann eine Verödungstherapie in Betracht kommen und durchgeführt werden.

Verödungstechnik:
Bei der Punktion der Besenreiser mit einer sehr feinen Kanüle im Liegen, nach Tournay, wird das Verödungsmittel –Aethoxysklerol 0,5 % - eingespritzt. Dabei können sie ein leichtes Brennen verspüren. Das Verödungsmittel bewirkt ein Verkleben der Venenwände, so dass es zu einem Bindegewebs-Umbau kommt und das Venengewebe vom Körper abgebaut wird und nicht mehr sichtbar ist, was einige Wochen dauern kann. An der Einstichstelle wird ein kleiner Tupfer so befestigt , dass eine Kompression entsteht. Dieser Tupfer kann am nächsten Tag entfernt werden. 
Das Tragen eines Kompressionsstrumpfes für lediglich einen Tag kann das kosmetische Ergebnis deutlich verbessern.
Am nächsten Tag können sich an den behandelten Stellen kleine Blutergüsse gebildet haben, die vollständig abheilen. Weiterhin kann es, durch Überempfindlichkeit bedingt, zu Hautverfärbungen ( Matting ) kommen, sowie zu lokalen Entzündungen bis hin zu sehr selten auftretenden Hautnekrosen( Geschwürbildungen ), die bei ca. 7 % der Patienten innerhalb von 3 bis 6 Monaten abheilen.  
Um allergische Reaktionen, die selten sind, auszuschließen, wird bei Ihnen zunächst eine Verödung mit sehr wenig Verödungsmittel, mit der geringsten Konzentration, durchgeführt.
Die sog. Sklerosierungstherapie ist insgesamt eine risikoarme Therapie.

Besenreisern sind rein kosmetischer Natur und stellen keine Erkrankung dar, so dass eine Erstattung der Verödungstherapie durch die Krankenkassen nicht möglich ist.

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